skiservice-maschinen, Schleiftechnik, Wunderli, Uster, Schweiz, Wintersteiger, Montana, Reichmann, Wunderli Snowsport, Alpin, Nordic, Skiservice, Ski Tuning, Gebrauchtmaschinen
Wintersteiger, Reichmann, csa, Schimaschinen
Industrie Kühlgeräte, Boge, Domnik Hunter, Hankinson, Hiross, Deltech, Beko, Bauer, Gardner Denver, Ingersoll Rand saubere Druckluft, plissierte Druckluftfilter, Kältetrockner mit Kältespeicher, trockene Druckluft
Kältetrockner, Druckluft, Trockner, Entfeuchter, Entwässerer, Druckkluftfilter, replace Filter, Ultrafilter, Zander, Atlas Copco, Kaeser, qualitair, Qualität, günstig, preisgünstig, Rolf Hofmann, Zofingen, Schweiz
Wintersteiger, Reichmann, csa
Schleiftechnik, Uster, Schweiz, Wunderli Snowsport, Alpin, Nordic

Offert-, Verkaufs- und Lieferbedingungen



1. Angebote
1.1. Alle Angebote auch durch unsere Reisenden, Handelsvertreter oder sonstige Mitarbeiter und Beauftragte, sind freibleibend. Alle damit zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen bei sonstigem Schadenersatz Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind dem Lieferanten unverzüglich rückzustellen.
2. Abschlüsse
2.1. Abschlüsse, Verträge und sonstige Vereinbarungen werden erst durch die Über sendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Lieferanten wirksam.
2.2. Der Lieferant ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei anspruchsgefährdender Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers nach Vertragsabschluss zu verlangen, sowie der Besteller nicht Vorauszahlung oder Sicherheit leistet.
3. Preise
3.1. Sämtliche Preise sind Nettopreise und ohne Abzug spesenfrei für den Lieferanten in der vereinbarten Zeit zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen.
3.2. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Lohn- und Gehaltstarife, Preise für Rohstoffe, Steuern, Zölle, Frachten, Gebühren und Abgaben erhöht und/oder neue eingeführt oder findet durch die Veränderung der Währungspariatäten eine Erhöhung der Preise statt, ist der Lieferant berechtigt, den Preis entsprechend zu erhöhen. Alle Steuer, Zölle und sonstigen Abgaben, die der Besteller anlässlich der Übernahme des Kaufgegenstandes zu entrichten hat, sind von ihm selbst zu tragen. Sämtliche Kosten des Versandes gehen zu Lasten des Bestellers und werden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Lieferung
4.1. Bei Lieferung gilt eine handelsübliche Beschaffenheit als vereinbart. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Besteller. Der Lieferant hat seine Lieferverpflichtung durch Übergabe des Kaufgegenstandes an den vereinbarten oder branchenüblichen Transporteur erfüllt. Die Gefahr ab diesem Zeitpunkt trägt der Besteller. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Rechnung des Bestellers abgeschlossen.
4.2. Kann der Lieferant aus unvorhergesehenen Umständen die von ihm mit zumutbaren Mitteln nicht beherrschbar sind, zum vereinbarten Termin nicht liefern, so hat er das Recht zu dem ihm nächstmöglichen Termin zu liefern. Der Lieferant ist auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Für einen sonstigen Leistungsverzug haftet der Lieferant nur bei eigener grober Fahrlässigkeit.
5. Annahmeverzug
5.1. Gerät der Besteller in Annahmeverzug so steht es dem Lieferanten frei, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und einen Deckungsverkauf vorzunehmen. Gelingt der Deckungsverkauf, ist der Besteller verpflichtet, die Differenz zwischen Verkaufspreis und beim Deckungskauf erzielten Preis samt alle damit verbundenen Kosten unverzüglich nach Bekanntgabe zu bezahlen. Gelingt er nicht, ist der Besteller dennoch verpflichtet, den gesamten Preis und allfällige sonstigen Kosten insbesondere Versicherungs- und Lagerkosten zu bezahlen.
6. Teillieferungen
6.1. Der Lieferant ist berechtigt Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens ein Jahr nach Bestellung als abgerufen.
7. Pönale
7.1. Ist zwischen Lieferant und Besteller eine Pönale für Lieferverzug vereinbart, wird deren Höchstbetrag mit maximal 5% vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung limitiert, die Infolge nicht rechtzeitiger Lieferung nicht genützt werden kann, soweit dem Besteller auch tatsächlich ein Schaden in dieser Höhe erwachsen ist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche ist ausgeschlossen.
8. Mängel
8.1. Der Besteller muss den Kaufgegenstand bei Übernahme unverzüglich und sorgfältig prüfen und etwaige Mängel bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sofort schriftlich rügen. In der schriftlichen Mängelrüge sind die Mängel zu konkretisieren und zu spezifizieren.
9. Zahlung
9.1. Die Zahlung hat durch den Besteller entsprechend der getroffenen Vereinbarung, ansonsten spätestens innerhalb 10 Tagen ab jeweiligem Rechnungsdatum und ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist der Lieferant berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. zu verrechnen.
9.2. Der Besteller ist nicht berechtigt, etwaige Forderungen gegen den Lieferanten mit der gegen ihn zustehenden Preisforderung aufzurechnen. Der Besteller ist weiters nicht berechtigt, seine Forderungen auf Leistung an Dritte abzutreten. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, auch wenn sie durch den Besteller zum Ausgleich für Rechnungen jüngeren Datums vorgesehen sind.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und sonstiger mit dem gegenständlichen Geschäft zusammenhängenden Forderungen des Lieferanten im Eigentum des Lieferanten. Bei Zahlungsverzug kann der Lieferant die Rückgabe des Kaufgegenstandes verlangen ohne vom Vertrag zurückzutreten.
10.2. Mit schriftlicher Zustimmung des Lieferanten ist der Käufer berechtigt die Ware weiterzuverkaufen. Der Besteller tritt jedoch bereits jetzt dem Lieferanten alle Forderungen ab, die ihm aus dem Weiterverkauf gegenüber seinem Abnehmer entstehen.
10.3. Der Besteller ist nicht berechtigt die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Exekutive Maßnahmen seitens sonstiger Gläubiger sind dem Lieferanten seitens des Bestellers sofort schriftlich bekanntzugeben.
11. Haftung
11.1. Der Lieferant haftet für Schäden außerhalb der Anwendung des Produkthaftungsgesetzes nur sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden und im übrigen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Besteller sind ausdrücklich ausgeschlossen.
12. Unwirksamkeit
12.1. Durch Unwirksamkeit einzelne Bestimmung wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 13. Gerichtsstand und Rechtswahl
13.1. Besteller und Lieferant vereinbaren für alle aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten sowie für alle aus der Geschäftsbeziehung entstehenden Streitigkeiten einschließlich solcher über deren Bestehen oder Nichtbestehen die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Landesgerichtes Innsbruck in Österreich, soweit aufgrund österreichischer gesetzlicher Vorschriften (Wertzuständigkeit, Eigenzuständigkeit), die sachliche Zuständigkeit des Landesgerichtes Innsbruck nicht bestünde, wird für diesen Fall die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Landesgerichtes Innsbruck in Österreich vereinbart.
13.2. Lieferant und Besteller vereinbaren für alle aus dem Vertrag und der Geschäftsbeziehung resultierenden Rechte und Pflichten die Anwendung des österreichischen Rechtes.
13.3. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UNCITRALÜbereinkommen
 

Wintersteiger, Reichmann, csa, Schimaschinen
Kältetrockner, Druckluft, Trockner, Entfeuchter, Entwässerer, Druckkluftfilter, replace Filter, Ultrafilter, Zander, Atlas Copco, Kaeser, qualitair, Qualität, günstig, preisgünstig, Rolf Hofmann, Zofingen, Schweiz
Kältetrockner, Druckluft, Trockner, Entfeuchter, Entwässerer, Druckkluftfilter, replace Filter, Ultrafilter, Zander, Atlas Copco, Kaeser, qualitair, Qualität, günstig, preisgünstig, Rolf Hofmann, Zofingen, Schweiz
Kältetrockner, Druckluft, Trockner, Entfeuchter, Entwässerer, Druckkluftfilter, replace Filter, Ultrafilter, Zander, Atlas Copco, Kaeser, qualitair, Qualität, günstig, preisgünstig, Rolf Hofmann, Zofingen, Schweiz skiservice-maschinen.com, Ihr professioneller Partner und Komplettanbieter